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Rothuhn, Wildziegen und Prosciutto

Die Jagd auf den Balearen

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er/sie etwas erzählen! Fernab vom kollektiven Trinken und einheitlicher Strandkleidung (meistens Dressen eines regionalen Fußballclubs aus NRW etc.), ist die Baleareninsel Mallorca, neben den einsamen Buchten und der noch immer unverdorbenen Gastfreundschaft, auch für die Jagd interessant!

Rund 75% der Fläche von Mallorca stehen für die Jagd offen! Die Jagdsaison startet im Juli und endet im Jänner. Auf dem Bewirtschaftungsplan stehen u.a. Rothühner, Kaninchen und Tauben.

Rund 20.000 Jägerinnen und Jäger üben dieses Handwerk, welches sehr tief in der Bevölkerung von Mallorca verwurzelt ist, aus.

Reglementiert wird die Jagd durch strikte Jagdquoten, Jagdzeiten und Sicherheitsvorschriften:

Seit 2012 gelten für die rund 20.000 Jäger auf Mallorca jedoch neue Vorschriften. Laut dem zuständigen Rat für Jagdangelegenheiten dürfen nur noch 18 Drosseln pro Tag sowie vier Rebhühner pro Jahr geschossen werden. Die Jagd auf Kaninchen dauert auf Mallorca noch bis zum 28. Dezember, die Niederjagd geht bis zum 8. Februar.

Unterdessen ist es laut dem neuen Jagdrecht auf den Balearen nun auch Kindern im Alter zwischen acht und 14 Jahren erlaubt, in Begleitung Erwachsener auf die Jagd zu gehen, jedoch ohne dabei selbst eine Waffe zu tragen. Ein Waffenschein darf erst ab 14 Jahren ausgestellt werden. Hintergrund ist, dass die Jagd innerhalb des neuen Gesetzes auf den Balearen als Kulturgut eingestuft wird.

Informationen bekommen Interessierte direkt beim balearischen Jagdverband in der Calle del Cedre in Palma und unter

www.club-caza.com/legislacion/vedas/vedamal.pdf

Die Cazadores und die Fincas

Der Inselrat und die Guardia Civil

Die Cazadores, wie man die Mitglieder der Jägerschaft hier nennt, kommen aber auch manchmal in Konflikten mit den Finca-Besitzerinnen und Besitzer.

Will man, dass auf seinen eigenen Grund und Boden nicht gejagt wird, gibt es die Möglichkeit zu versuchen, das Gebiet zur der „Jagdfreien Zone“ erklären zu lassen. Dann ist die Finca ein sogenanntes „Schutzgebiet“. Dies geschieht mittels Antrags, welcher beim Inselrat gestellt werden muss. In die Zuständigkeit dieses Rates fällt nämlich aus Zuständigkeitsgründen die Jagd. Allerdings kann nur dann ein Antrag gestellt werden, wenn der Grundbesitz mindestens 10 Hektar beträgt. In den letzten 5 Jahren wurde 40 solcher Anträge beim Inselrat eingebracht. Wie man sich vorstellen kann, fallen solche Anträge natürlich nicht auf besonders viel Gegenliebe bei der örtlichen Jägerschaft (Federacion Balear des Caza)!

Joan Escales, der JagdVerantwortliche im Inselrat, hält Verstöße gegen das geltende Jagdrecht eher für die Ausnahme. Er verweist auf eine eigene Abteilung aus sechs Personen, die über die Jäger wache. Zudem stelle auch Seprona, die Umweltabteilung der Guardia Civil, sicher, dass die Regeln auch eingehalten werden. Escales verweist zudem darauf, dass die Jäger einen wichtigen Teil zum Umweltschutz beitrügen: Sie regulierten den Wildbestand, trügen zum Brandschutz bei, setzten Jungtiere aus und legten auch auf die Nester der schädlichen Prozessionsspinner-Raupe an.

Die Großwildjagd und die Erosion

Refugios de caza und die Jagdgenossenschaft

Ein Problem auf der Insel sind die verwilderten Ziegen, denn diese vermehren sich rasch und fressen die Jungtriebe der Pflanzen. Dadurch wird die Erosion beschleunigt.

Allerding haben von den ca. 20.000 Jagdausübungsberechtigten nur ca. 2.000 eine Lizenz für die Großwildjagd.

Achtung: Unter Großwildjagd ist lediglich die neue Benamsung der EU zu verstehen. Es gibt die Bezeichnung Nieder- bzw. Hochwild nicht mehr, sondern eben nur noch Klein- und Großwild!

Die Baleareninsel ist sehr jagdfreundlich. Dies zeigt sich auch an der Ausweisung der der Jagdgebiete. Die Faustregel: Verboten ist die Jagd nur im Umkreis von besiedeltem Gebiet, in Naturschutzgebieten der öffentlichen Hand, an der Steilküste sowie den derzeit rund 50 refugios de caza.

Auf privaen Grundstücken, also auf den sogenannten cotos privados de caza ist die Jagd nur dann erlaubt, wenn diese mindestens 40 Hektar groß ist.

Die schon erwähnten 75% der Inselfläche sind deshalb bejagbar, das auch auf öffentlich zugänglichen Privatgrundstücken sowie auf Grundstücken in den Gemeinden, dem jeweiligem kommunalen Jägerverband (Jagdgenossenschaft) als Jagdgebiet zur Verfügung stehen.

Waidmannsheil,

Ihr

Gerhard Amler

Von |2023-05-27T07:21:23+00:00Mai 27, 2023|Featured, Jagen international|0 Kommentare
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