Was benötigte ich rechtlich zur Ausübung der Jagd in Niederösterreich?

Prinzipiell darf die Jagd nur mit a) einer gültigen niederösterreichischen Jagdkarte, b) mit einer Jagdgastkarte in Verbindung mit einer gültigen Jagdkarte eines anderen Bundeslandes und c) mit einer gültigen Jagdkarte eines anderen Bundeslandes, sofern diese von der Niederösterreichischen Landesregierung per Verordnung als gleichwertig definiert wurde, ausgeübt werden.

Welche Voraussetzung gibt es zur Erlangung der der NÖ Jagdkarte?

Die Entrichtung der Jagdkartenabgabe inklusive des Verbandbeitrages zum NÖ Landesjagdverband.

Der Nachweis wird durch eine gültige Jahresmitgliedkarte erbracht. Bei der erstmaligen Bewerbung um eine Jagdkarte hat der Bewerber die Eignung durch die erfolgreiche Ablegung der Jagdprüfung nachzuweisen. Die Prüfung darf nicht länger als 20 Jahre zurück liegen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn der Bewerber in den letzten 20 Jahren eine Jagdkarte eines Bundeslandes hatte oder hat, für deren Erlangung die Ablegung der Jagdprüfung erforderlich ist.

Die jagdliche Eignung des Bewerbers

Diese wird durch die Ablegung der Jagdprüfung bei einer Prüfungskommission, in deren Wirkungsbereich sich der Lebensmittelpunkt des Bewerbers befindet, abgelegt wurde. Voraussetzung ist die Vollendung des 16. Lebensjahrs. Zwischen dem vollendeten 16. Lebensjahr und dem vollendeten 18. Lebensjahr bedarf es der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters und einer waffenrechtlichen Ausnahmebewilligung zum Besitz von Jagdwaffen und Jagdmunition.

Es darf kein Verweigerungsgrund vorliegen, z.B.:

Es darf kein Verweigerungs-grund vorliegen, z.B.:

  • Der Bewerber hat das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht
  • Wenn die Zustimmung des Erziehungsberechtigten fehlt (zwischen dem vollendeten 16. und 18. Lebensjahr).
  • Wenn jemand der Besitz von Waffen verboten worden ist, auf die Dauer des Verbots.
  • Bei gerichtlichen Verurteilungen kann die Ausstellung der Jagdkarte bi s zur Tilgung der Strafe verweigert werden.
  • Bei Vorliegen von körperlichen Gebrechen, die eine sachgemäße Handhabung der Jagdwaffen nicht verhindert, sofern keine Heilung nachgewiesen wird (das Gleiche gilt sinngemäß bei geistiger Beeinträchtigung).
  • Bei Trunksucht oder dem Missbrauch eines Suchtmittels, solange keine Heilung nachgewiesen ist.
  • Wenn das bisherige Verhalten Besorgnis erregt, dass die Jagdwaffe nicht mit der gebotenen Sorgfalt und Reife gehandhabt werden wird.

Was kostet eine NÖ Jagdkarte (2013):

Pro Jahr für Österreicher, EU- und EWR-Bürger

Verbandsbeitrag € 99,00
Jagdkartenabgabe € 30,00
Summe € 129,00
Kosten pro Jahr für Nicht-EWR-Bürger
Verbandsbeitrag € 148,00
Jagdkartenabgabe € 30,00
Summe € 178,00
Ausstellung der NÖ Jagdkarte
Verwaltungsabgabe € 10,50
Feste Gebühr € 14,30
Summe € 24,80

Verbandsbeitrag € 99,00
Jagdkartenabgabe € 30,00
Summe € 129,00
Kosten pro Jahr für Nicht-EWR-Bürger
Verbandsbeitrag € 148,00
Jagdkartenabgabe € 30,00
Summe € 178,00
Ausstellung der NÖ Jagdkarte
Verwaltungsabgabe € 10,50
Feste Gebühr € 14,30
Summe € 24,80

Wann spricht man von der „Jagd“ bzw. vom „Jagdrecht“

  • Gemäß dem NÖ Jagdgesetz 1974, LGBL. 6500 ist das Jagdrecht das ausschließliche Recht eines bestimmten Abschnitts /Bereich (Revier) dem Wild
    • nachzustellen
    • es zu fangen,
    • zu erlegen
    • und es sich anzueignen.

    Das exklusive Recht besteht  weiters noch auf:

    • das verendete Wild
    • Fallwild (Wild, das nicht durch die Jagd getötet wurde: Lawine, Steinschlag, Auto)
    • Geweihe (Abwurfstangen)
    • Eier des Federwildes

    Wird dieses ausschließliche Recht missachtet, so macht man sich nach § 137 StGB (Strafgesetzbuch) strafbar.

Wer darf in Niederösterreich jagen?

Die Jagd darf in Eigenjagdgebieten und umfriedeten (eingehagte/eingezäunte) Eigenjagdgebieten („Jagdgehege“) durch die Grundeigentümer (Eigenjagdberechtigte) bzw. die Jagdpächter ausgeübt werden. Grundsätzlich benötigt man in Niederösterreich für die Ausübung der Jagd a) die Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten und b) entweder die NÖ Jagdkarte oder eine NÖ Jagdgastkarte.

Was versteht man unter einer Eigenjagd?

Man spricht dann von einer Eigenjagd, wenn eine zusammenhängende Grundfläche mindestens 115 ha beträgt. Weiters muss dieses Gebiet eine zur Jagd  geeignete Gestaltung haben, dies gilt insbesondere bezüglich der Breite der Grundfläche. Dabei ist es egal, ob das Gebiet in einer oder mehreren Gemeinden oder Bezirken liegt. Eine weitere Vorraussetzung ist, dass zu Beginn der Jagdperiode das Eigenjagdgebiet als solches „offiziell“ anerkannt worden ist.

Umfriedete Eigenjagdgebiete (Jagdgehege)

Im Wesentlichen handelt es sich dabei um ein eingezäuntes (umfriedetes) Eigenjagdgebiet, welches aber auch vor Beginn der Jagdperiode wiederum als solches offiziell anerkannt worden ist.

Genossenschaftsjagdgebiete

Von einem Genossenschaftsgebiet spricht man dann, wenn alle im Bereich einer Gemeinde gelegenen Grundstücke, die zu Beginn einer Jagdperiode nicht als Eigenjagdgebiet bzw. umfriedete Eigenjagdgebiete (Jagdgehege) ausgewiesen worden sind. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass es in einer Gemeinde mehrere Genossenschaftsjagdgebiete gibt. Die Norm pro Katastralgemeinde (KG) ist aber ein Genossenschaftsjagdgebiet.

Was ist eine Jagdperiode und wie lange dauert diese?

Eine Jagdperiode dauert neun Jagdjahre, wobei man unter einem Jagdjahr die Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember eines Kalenderjahrs versteht. Die aktuelle Jagdperiode dauert vom 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2029.

Wie geht das mit der Verpachtung?

Ein Eigenjagdgebiet bzw. ein eingefriedetes Eigenjagdgebiet (Jagdgehege) wird durch die jeweiligen Grundstückseigentümer verpachtet. Die Verpachtung einer Genossenschaftsjagd wird durch den Jagdausschuss durchgeführt.

Wie wird ein Jagdgebiet festgestellt?

Innerhalb sechs Wochen nach dem 30. Juni des vorletzten Jagdjahres einer Jagdperiode haben die Grundeigentümer ihren Anspruch auf Anerkennung der Befugnis zur Eigenjagd für die kommende Jagdperiode zu stellen.

Die zuständige Bezirksverwaltung hat nach Ablauf der Frist per Bescheid festzustellen, welche Grundstücke als Eigenjagdgebiet bzw. umfriedete Eigenjagdgebiete (Jagdgehege) gelten bzw. wer befugt zur Eigenjagd ist. Ferner muss die Bezirksverwaltungsbehörde aussprechen, dass die verbleibenden Grundstücke das Genossenschaftsjagdgebiet bilden.

Weiterführende Rechtsvorschriften (u.a.):

  • NÖ Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500-28 (Link:
  • NÖ Jagdverordnung. LGBl 6500/1-53
  • NÖ Kormoran- und Graureiherverordnung 2008, LGBl 6500/12-0
  • NÖ Waldschnepfenverordnung. LGBl 6500/15-0
  • NÖ Auer- und Birkhahnenverordnung. LGBl 6500/16-0
  • NÖ Beutegreifverordnung. LGBl 6500/14-0
  • NÖ Jagdausschuss-Wahlordnung. LGBl 6501-7
  • NÖ Jagdausschuss-Wahlordnung Drucksorten. LGBl 6501/1-2

Kurse zur Erlangung der Jagdprüfung

Wo kann man denn die Prüfung ablegen bzw. welche Prüfungen werden auch vom NÖ Landesjagdverband anerkannt?

Darauf gibt das NÖ Jagdgesetz folgende Antwort:

„Die Jagdprüfung ist bei einer Prüfungskommission abzulegen, in deren Wirkungsbereich sich der Wohnsitz des Prüfungswerbers befindet. Jene Prüfungswerber, die über keinen Wohnsitz in Niederösterreich verfügen, haben die Jagdprüfung an der beim NÖ Landesjagdverband eingerichteten Prüfungskommission abzulegen. Die vor einer unzuständigen Prüfungskommission abgelegte Jagdprüfung ist kein geeigneter Nachweis der jagdlichen Eignung.“

Die Jagdkurse zur Erlangung der ersten NÖ Jagdkarte werden von den Bezirksgeschäftsstellen des NÖ Landesjagdverbandes und für das Gebiet Wien und Wien-Umgebung von der Landesgeschäftsstelle in der NÖ Jägerschule (Flötzersteig 8, Eingang Waidäckergasse 2, 1160 Wien) durchgeführt.

Auskunft erhält man beim jeweiligen Bezirksjägermeister (siehe Kapitel 4; Behörde und Ansprechpartner im Land und Bezirk)!

Die Aufgaben der Bezirksgeschäftsstellen des NÖ Landesjagdverbandes sind:

Die Aufgaben der Bezirksgeschäftsstellen des NÖ Landesjagdverbandes sind:

„Unter der Leitung des Bezirksjägermeisters, der von seinen Hegeringleitern unterstützt wird, obliegt es, die Tätigkeit des NÖ Landesjagdverbandes im Rahmen seines Aufgabenkreises zu unterstützten und zu erleichtern, Aufträge und Anordnungen der Organe des NÖ Landesjagdverbandes durchzuführen und insbesondere die erforderlichen Maßnahmen zur Interessensvertretung der in ihrem Wirkungsbereich wohnhaften Verbandsmitglieder zu treffen.“

Zivildienst und Jagdprüfung

Bisher sah das Zivildienstgesetz vor, dass 15 Jahre lang, ab der Zivildienstfeststellung ein Waffenverbot gilt.  Allerdings, ab dem 1. November 2010, es besteht das Waffenverbot weiter, aber der Zivildienstpflichtige kann für Zwecke u.a. der Ausübung der Jagd von der zuständigen Sicherheitsdirektion auf Antrag ein begründeten Fällen mit Bescheid eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen, beantragen und auch erwirken! Das heißt, dass ein Zivildiener sich zum Kurs anmelden kann, bei den nötigen Übungsschießen auf einer behördlich genehmigten Schießanlagen schießen darf  und nach erfolgreichen Ablegen der  Jagdprüfung und Vorlage des Bescheids der Sicherheitsdirektion, eine NÖ Jagdkarte lösen kann und darf!

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Für die Jungjäger

Speziell für Jungjäger gibt es interessante Angebote von diversen Jagdwaffenhersteller, die günstige Komplettwaffen für österreichische Jungjäger anbieten (z.B. Steyr).

Unter „www.fairhunt.net“, Button „Österreich“ findet man ein maßgeschneidertes 1. Jagderlebnis für Jungjäger. Hier besteht die Möglichkeit in einem im Norden Niederösterreichs gelegenen Revier den ersten Pirschgang zu absolvieren.

Literaturtipp:

„Jagen für Jungjäger“, Andreas David/Peter Burkhardt; Verlag Müller Rüschlikon

Schießtrainer- und schulen:

Schützenverein Melk, Rosenfeld

  • E-Mail:
    office@schuetzenvereinmelk.at

Nicky Sza´pa´ry, Shooting Camp

Juni bis Dezember: Kautzenerstraße 14, 3843 Dobersberg

Jänner bis Mai:The Windsor Gun Club

  • Nicky Sza´pa´ry
  • 3125 Windsor Blvd.
  • Vero Beach, Fl 32963
  • Telefon: +1 772 473 6623
  • Homepage:
    www.shotgunpro.com

Shooting Park Austria, Leobersdorf, Trainingszentrum

  • Andreas Scherhaufer
  • Telefon: +43 2256 82 666

Für Schrot und Kugel – ein Auszug an Möglichkeiten zum Üben und Perfektionieren:

Union Privilegierte Schützenkompagnie St. Pölten (Kugel)

Jägerrunde Dobersberg und Umgebung (Kugel und Wurfscheiben)

Hagenthaler Sportschützen (Kugel)

Jägerrunde Haringsee (Wurfscheiben)

Jagd- und Sportschützenclub Hollabrunn (Kugel und Wurfscheiben)

  • Von Wien auf der B 303 kommend, 2. Ausfahrt (Hollabrunn Mitte), zuerst links, dann gerade über den anschließenden Kreisverkehr in Richtung Großweikersdorf, nach 300 Meter nach dem Kreisverkehr befindet sich die Anlage auf der rechten Seite; GPS: N 48.55258, O 16.059415
  • E-Mail:
    jsc.hollabrunn@gmail.com
  • Homepage:
    www.jsc-hollabrunn.at

Schießplatz Kahry Kienberg (Wurfscheiben)

  • 3052 Innermanzing

Schützengilde Langau (Kugel und Wurfscheiben)

Jagdgilde Lassee und Umgebung (Kugel und Wurfscheiben)

  • Neuer Schießstand, Engelhartstetterweg, 2291 Lassee
  • Homepage:
    www.jagdgilde-lassee.at
  • Lichtenegg (Wurfscheiben, KK-100m)
  • Spratzau 38, 2813 Lichtenegg
  • Kontakt: Alois Schwarz, annaberg 17, 2811 Wiemath
  • Telefon: 02645 / 2623

Shooting Park Austria Leobersdorf (Kugel und Wurfscheiben)

Jäger und Schützenbund „Nord“, Litschau (Wurfschieben)

Schützenverein Marchegg (Kugel und Wurfscheiben)

Sportunion Schützenverein Melk (Kugel und Wurfscheiben)

  • Rosenfeld, 3390 Melk
  • Nach der Abfahrt 3390 Melk Südspange in Richtung „ÖAMTC Fahrsicherheitscenter“, vorbei am ÖAMTC, Straße in Richtung Rosenfeld, vor der Einfahren in den Wald des Hiesberges: links in Richtung Anzendorf/Schallaburg, Weiterfahrt auf der Straße, nach Durchqueren der Senke ist die Schießstätte auf der linken Seite
  • Homepage:
    www.schuetzenvereinmelk.at

Merkenstein (Kugel und Wurfscheiben)

Schützenverein Mistelbach (Kugel und Wurfscheiben)

WB Ottenschlag (Kugel und Wurfscheiben)

OMV Schützengilde Prottes (Kugel und Wurfscheiben)

Schulungszentrum Sommerein (Kugel und Wurfscheiben)

  • 2453 Sommerein
  • Telefon:
    0664 / 593 30 00; 0664 / 145 4046

Hubertusrunde Tattendorf (Wurfscheiben)

Sportschützenverein Wagram am Wagram (Kugel und Wurfscheiben)

  • Kontakt: Michael Schober
  • Telefon:
    +43 660 12 100 45

Mannlicher Europa Schießzentrum Wiener Neustadt (Kugel und Wurfscheiben)

Wurftaubenklub Zistersdorf (Kugel und Wurfscheiben)

Zogelsdorf (Wurfscheiben)

  • Steinbruch, 3730 Zogelsdorf
  • Telefon:
    02984 / 2148

Sport- und Jagdschützenverein Zwettl / Kleinotten (Kugel und Wurfscheiben)

  • Bei der B 36 von Zwettl nach Vitis in Großglobnitz abbiegen, Richtung Ottenschlag, danach in ca. 2 Kilometer befindet sich der Schießstand auf der rechten Seite; GPS: N 48.687773, O 15.162184
  • Telefon:
    02822 / 52 388;
    0664 / 5250 975
  • E-Mail:
    waffen@enengl@wvnet.at
  • Homepage:
    www.schuetzenverein.zwettl.at