Prinzipiell darf die Jagd nur mit a) einer gültigen niederösterreichischen Jagdkarte, b) mit einer Jagdgastkarte in Verbindung mit einer gültigen Jagdkarte eines anderen Bundeslandes und c) mit einer gültigen Jagdkarte eines anderen Bundeslandes, sofern diese von der Niederösterreichischen Landesregierung per Verordnung als gleichwertig definiert wurde, ausgeübt werden.