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Tipps für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden

November 4, 2022

Gesellschaftsjagd – eine Herausforderung

Mit Hausverstand und Disziplin

Die Jagd rückt immer mehr in das Blickfeld der Öffentlichkeit. Daher ist ein sich „Danebenbenehmen“ nicht nur für das Image der Jagd schädigend, sondern kann auch unter Umständen ein Sicherheitsrisiko für sich selbst, aber auch andere, darstellen.

Mit Hausverstand und Disziplin kommt man schon sehr gut voran, aber ein paar Grundregeln sollte man dennoch im Vorhinein wissen:

  • wer ist der Gesamtleiter der Jagd
  • ein paar Grundbegriffe der Sicherheit- und Jagdunfallverhütung (z.B. die Telefonnummer des Veranstalters)
  • was und wie lange wird gejagt
  • das Laden der Waffe: wann darf geladen werden, wann muss entladen werden
  • die Definition von den Begriffen „Erleger“, „Nachsuche“ und „Wildbret Eigentümer“!

Kommunikation ist alles

In unseren Tagen ist leider das Thema „richtiges Verhalten bei Störungen der Jagd“ zusehends präsenter geworden. Provokationen jeglicher Art gehören fast schon zum „Guten Ton“ von Personen, welche keine neutrale, bis positive Einstellung zur Jagd haben!

Wie gehe ich aber richtig situationsspezifisch damit um, was ist zu tun (z.B. Verständigung des Jagdleiters)? Wie kommuniziere ich sachlich? Was signalisiere ich mit meiner Körpersprache? Darf ich das Gespräch, bzw. den Disput mit meinem Handy dokumentieren?

All diese Fragen gilt es im Vorfeld durch die Jagdleitung zu klären und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mitzuteilen. Am besten schon bei der Einladung oder spätestens vor dem Anblasen!

Hinweise für den Fall des Falles

  • Gegebenenfalls Absprache im Vorfeld mit der Behörde und das Einspeichern von wichtigen Telefonnummern.
  • Im Falle eines Falles, sollte sofort der Jagdleiter verständigt werden. Die Waffen, das ist ganz wichtig, ist zu brechen oder der Verschluss ist zu entfernen.
  • Der nächste Schritt ist die Aufklärung darüber, was durch die Störung verursacht wird.
  • Dann könnte die Aufforderung zur Beendigung der Störung erfolgen.
  • Fruchtet das nichts, dann sind die Behörden zu verständigen, welche die Identität der Störenfriede feststellen.
  • In der Folge kann dann eine Festnahme erfolgen, die verbunden mit einer Strafanzeige ist.

Ferner besteht die Möglichkeit einer Besitzstörungsklage oder die einer Unterlassungsklage mit einer Schadenersatzforderung!

Richtiges Kaliber und Schrotgröße

Auf die Übung kommt es an

Individuelle Vorbereitung

Bei der Jagd auf Schwarzwild wird nur durch das stille „Durchgehen“ das Wild in moderate Bewegung versetzt. Anders ist es bei der Jagd auf Rotwild. Das Hundegebell und die Rufe der Treiber versetzen das Wild in den „Hochflüchtig-Modus“.

Daher ist die Wahl der Waffe bzw. des Kalibers ist von der Art der Jagd abhängig und wird in den meisten Fällen bereits im Zuge der Einladung vorgegeben (Mindestkaliber oder Mindestschrotgröße). Egal ist, dass eine gründliche Waffenreinigung, insbesondere die der Verschlusspflege bei Repetierbüchsen, wichtig sind. Auch spielt das passende Zielfernrohr eine nicht unerhebliche Rolle. Also, die Vergrößerung und, ob bei der Verwendung von Zieloptik mit Leuchtpunktabsehen, die Batterie neu ist. Die Wahl des Kalibers hängt schließlich auch davon ab, ob man auf große Entfernung waidwerkt oder auf kurze Entfernung und hochflüchtiges Wild.

Der Umgang und die sichere Handhabung mit dem Gewehr sind aber nur durch, wie schon erwähnt, stetiges Üben zu erreichen. Daher sollte man den ein oder anderen „Laufenden Keiler“ im Schießkino oder auf dem Schießstand „erlegt“ haben.

Auch die richtige Munition sollte im ausreichenden Maße zur Verfügung stehen: Gewicht und Aufbau des Geschosses sind mindestens ebenso wichtig, wie, dass die Patronen alle aus „einer“ Charge stammen (Treffpunktlage)!

Standhaftigkeit ist gefragt

Nerven bis zum Abblasen bewahren

Nachdem man einem ausgewiesenen Stand zugewiesen worden ist, nimmt man im Normalfall mit seinen Nachbarn Sichtkontakt auf. Dies ist nicht nur der Kommunikation zuträglich, sondern man kann sich nun auch optisch vorstellen, welcher Korridor für das Mitschwingen mit dem Gewehr möglich ist, bzw. sollte diese Information vom „Ansteller“ kommen.

Sicherheit kann im Jagdbetrieb nicht groß genug geschrieben werden! Daher ist das Verlassen des zugewiesenen Standes ein hohes Sicherheitsrisiko für sich selbst, aber auch für den Nachbarschützen. Selbst, wenn man ein „Waidmannsheil“ gehabt hat, ist die Beibehaltung der definierten Position einfach unumgänglich. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass nach dem „Abblasen“, so nicht sowieso die Gruppe der Treiber und Hunde vorbeizieht, eine Nachsuche stattfindet! Also, Ruhe bewahren, sich die Anschuss Stelle merken und warten bis die Jagd vorbei ist!

Die „Kleinigkeit“, dass die Jagdkarte gültig ist oder man eine Jagdgastkarte bekommt, ist fast schon selbstverständlich!

Waidmannsheil und eine unfallfreie Gesellschaftsjagdsaison,

Ihr

Gerhard Amler

Von |2022-11-04T12:56:46+00:00November 4, 2022|Featured, Jagd in NÖ|0 Kommentare
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