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Wildbret, das Ansprechen vor der Entnahme und die Hygiene

Der Jagdbetrieb und die Sauberkeit

Die Offensichtlichkeiten versus Genuß

Der Jagdbetrieb istvoll im Gange!  Der Maibock, der Kopf Bock und die „Schmale“ sind da und dort bereits entnommen worden. Aber ist jedes Stück wirklich für den menschlichen Verzehr geeignete?

Wir Jägerinnen und Jäger haben das Privileg, dass wir durch die gezielte Entnahme von Wild, dadurch einen Beitrag zur Erhaltung und Gesundung des Wildbestandes leiten zu dürfen. „Kranke“ Stücke werden genauso entnommen, die meistens nicht zu Verzehr geeignet sind, wie gesunde, die uns dieses herrliche Wildbret schenken!

Aber, was sind denn diese „Offensichtlichkeit“, die uns Jägerinnen und Jäger sensibilisieren sollten?

Ein paar Merkmale sind das „Benehmen“ des Stücks, ob dies z.B. akustisch auffällig ist (Rachenbremse), markante körperliche Merkmale, wie Abmagerung, Knochenbrüche, Bewüchse (Geschwüre), offene Verletzungen (Fremdkörper) oder schlicht und ergreifend ein verschmutzter Spiegel bzw. flüssige Absonderungen bei den Lichtern oder an der Decke!

Die Verzehrtauglichkeit fängt vor der Entnahme an

Der Weichschuss und die Bakterien

All diese Merkmale, und es gibt da noch ein paar mehr, lassen auf ein nicht der Norm entsprechenden Tier schließen. Hier ist eben die Jägerschaft gefragt, dass diese regulierend eingreifen sollte!

Hygiene fängt schon vor dem Schuss an!

Wenn der Entschluss gefallen ist, das einzelne oder mehrere Stücke zu entnehmen, sind im Sinne der Waidgerechtigkeit, einige Punkte im Vorfeld einzuhalten:

  • Vertrautheit mit dem Jagdgewehr
  • Richtig justierte Optik
  • erprobte Munition, keine neue Charge
  • richtige Positionierung des Wildes
    • keine Schrägstellung
    • kein Hindernis zwischen Flugbahn des Projektils und Zielballistik
    • Kugelfang

Warum ist das wichtig?

Nun, ein „Weichschuss“ ist nicht nur in erster Linie für das Stück alles andere als „angenehm“, sondern auch die Bakterien der Därme vermehren sich innerhalb kürzester Zeit um ein Vielfaches!

Die „rote Arbeit“ und die Fristen

Das Kfz-Wild und die Genießbarkeit

Hier gilt es, dass man innerhalb von 36 Stunden nach dem Schuss das Wildbret, so man es nicht selbst verwendet von einer „kundigen Person“ zur Begutachtung vorlegen muss!

Die „günstiges“ Zeit zum Verrichten der „Roten Arbeit“ ist zwischen 2 und drei Stunden!

Bei Hochwild, jetzt Großwild ist eine Kühltemperatur bis maximal 7 Grad Celsius, bei Niederwild, jetzt „Kleinwild“ bis maximal 4 Gard und bei Innereine maximal 3 Grad!

Spätestens nach 7 Tagen ist die Frist abgelaufen, das Wildbret in den Handel zu bringen!

Wichtig, egal, ob gesund oder nicht, das Verwenden von Handschuhen beim Zerwirken empfiehlt sich in jedem Fall!

Werden beim Zerwirken:

  • Abszesse und Tumore
  • Entzündungen an den verschiedenen Organen
  • nicht von der Jagd herrührende Fremdkörper
  • Parasiten
  • überdimensionale Gasbildung im Magen und Darm festgestellt
  • erhebliche Abweichung der Muskulatur und
  • offene Knochenbrüche

festgestellt, so überlässt man am besten die Entscheidung einer Verwertung des Wildbrets, der zuständigen „Kundigen Person“ für das Revier!

Eine Faustregel gibt es in diesem Zusammenhang auch noch: Kfz-Wild sind nicht für den Verzehr geeignet, da man natürlich nicht weiß, wie sich das Wild vor dem Unfall verhalten hat!

Waidmannsheil,

Ihr

Gerhard Amler

Von |2023-06-06T18:45:50+00:00Juni 3, 2023|Featured, Jagd in NÖ, Recht & Gesetz|0 Kommentare
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