fbpx

Das Geheul um den Wolf in Österreich

April 11, 2019

Am 9. April 2019 fand ein Diskussionsabend mit Prof. Dr. Klaus Hackländer, Leiter des Instituts für Wildbiologie und Jagdwirtschaft an der BOKU; LINK) und Dr. Georg Rauer (Länderübergreifende Koordinierungsstelle für den Braunbären, Luchs und Wolf (KOST); LINK) im Museum Niederösterreich (LINK) statt.

Zu Beginn starteten Herr Dr. Rauer und Professor Hackländer mit deren Entrees. Anschließend begann die größtenteils wohl temperierte Diskussion.

Eckpunkte der getätigten Aussagen waren:

  • Der Wolf ist Teil der Natur.
  • Wir haben eine Verpflichtung den Wolf zu schützen und
  • der Wolf hat eine Funktion im Ökosystem.

Zentrales und zuständiges Regelwerk für den Artenschutz in Europa sind a) die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (LINK) und b)die Berner Konvention (LINK).

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) regelt im Artikel 12 den Schutz und im Artikel 16 die Ausnahmeregelung (eventuelle Entnahme) von Tieren. Ungeachtet dieser Richtlinie gilt aber auch die Berner Konvention, welche u.a. den Schutz des Wolfes beinhaltet. Also, auch wenn der Artikel 16 der „FFH“ zur Anwendung kommt, schütze eigentlich die Konvention den Wolf noch immer!

Im Moment gibt es drei bestätigte Wolfsrudel in Österreich speziell in Niederösterreich (Allentsteig, Litschau und Gmünd).

Ein adulter Wolf benötigt pro Tag ungefähr 5kg Fleisch und bevorzugt für sein Bleiben ein ruhiges Gebiet mit entsprechendem Nahrungsvorkommen.

Ein Rudel Wölfe frisst durchschnittlich 400 Rehe, 55 Stück Rotwild und ca. 55 Stück Schwarzwild pro Kalenderjahr. Dies ist aber in Relation zur vorhandenen Wild-Population zu sehen!

In 15 Jahren werden wir in Österreich zwischen 50 und 500 Wölfe als Bestand haben. Ökologisch verträgt Österreich, aufgrund der hohen Wilddichte, bis zu 1.000 Stück an Wölfen.

Es muss eine Änderung betreffend der Raum – Zeit Nutzung einsetzen. Also ein Überdenken der Wild-Fütterung bzw. der Wintergatter. Am Ende dieses Prozesses kann aber nur eine „maßvolle“ Bejagung – im Rahmen der Abschusspläne – stehen!

Einhergehend ist natürlich ein Systemwechsel in der Nutztierhaltung notwendig. Nicht überall ist es möglich, wolfdichte Zäune zu ziehen bzw. Herdenschutzhunde einzusetzen.

Hier ist auch die Politik mehrfach gefordert:

  • Betreffend der Finanzierung der Maßnahme (Errichtung von Zäunen, Ausbildung der Hunde, Tragung von Personalkosten für Personal (Hüter) etc.
  • Liegt ein klares Bekenntnis zum Wolf vor, so muss auch klar sein, dass dies in letzter Konsequenz ein „Ja“ zur Einschränkung der (Freizeit)Nutzung bedeutet. D.h., dass z.B. das Betreten von bestimmten Gebieten (Almen) für die Touristen zu gewissen Zeiten untersagt werden muss.
  • Ökonomisch würde dies bedeutet, so keine öffentliche Unterstützung erfolgt, dass der Preis für ein Kilo Fleisch aus „wolfssicherer Haltung“ erheblich steigt. Was in der Folge zu einem verstärken Verbrauch an importieren (billigerem) Fleisch führen würde. So trägt der Wolf ungewollt zur Klimabelastung bei. Dies deshalb, da ja die wahren Kosten des Lebensmittel-Transports oder Bewirtscahftung (inkl. Belastung für die Umwelt) nicht im Regal-Verkaufspreis berücksichtigt sind. Man spricht hier auch von der „Internalisierung der externen Kosten“ (LINK)!

Resümee:

Wir haben den Wolf – gewollt oder ungewollt – und müssen mit ihm leben. Die Ausrottung durch Dreschflegel, Fallgruben und Gift hat im 21. Jahrhundert aus vielerlei Gründen keinen Platz mehr!

Wenn die ersten massiven Klagen aus der Reihe der Landwirtschaft und der des Tourismus kommen, wird ein plötzlicher und kurzer Umdenkprozess einsetzten. Es gilt zu hoffen, dass dies nicht aufgrund einer Konfrontation Mensch – Wolf der Fall sein wird.

Die Politik muss auch hier Farbe bekenen! Der Hilferuf der Landwirte tönt schon vernehmbar.

Will man sich keinen Eingriff in die Unverletzbarkeit des Eigentums zu Schulden kommen lassen, und auch aus wildökologischen Gründen, ist am Ende des Tages die „Bewirtschaftung“ (Aufnahme in den Abschussplan) des Wolfes nur mehr eine Frage der Zeit.

Eine persönliche Bemerkung am Schluss:

Bei aller Diskussionsfreudigkeit rund um das Thema „Wolf“ sollte man doch auf unser Schalenwild – Stichwort: Auflassung von Fütterungen etc. – nicht vergessen. Vielleicht benötigen wir ja bald einen Schalenwildanwalt!

Waidmannsheil,

Ihr

Gerhard Amler

2021-03-12T06:55:14+00:00
Nach oben