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Das System der Jagd in Südtirol

Juli 23, 2022

Wie funktioniert denn das

Soziales System oder nicht

Grundsätzlich darf jede(r) Einwohner(in), ob er/sie Grund sein Eigen nennt oder nicht, im Jagdgebiet seiner Wohnsitzgemeinde die Jagd ausüben!

Um eine Jahresjagdkarte erhalten zu könne, muss man allerding mindestens 10 Jahre ansässig gewesen sein, für eine Gastkarte 5 Jahre.

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Dieses Revierjagdsystem kommt auf 82% der Landesfläche in den 145 Revieren kraft Gesetzes zur Anwendung. Kraft Gesetztes heißt, dass sich diese Gebiete auf das Gemeindegebiet beziehen, quasi die „statuierten“ Genossenschaftsjagden. 

Welche Arten von Jagdfläche gibt es in Südtirol

Prinzipiell unterscheidet man drei Arten:

  1. „Reviere kraft Gesetzes“, ca. 82% der Landesfläche. Meistens sind diese fast deckungsgleich mit dem Gebiet der jeweiligen Gemeinde!
  2. Schongebiete, Wildschutzgebiete, Biotope, ca. 16% von Südtirol. Im Schongebiet „Nationalpark Stilfser Joch“ ruht z.B. die Jagd komplett in den Wildschutzgebieten und Biotopen ist die Ausübung stark eingeschränkt!
  3. Eigenjagden, Anzahl 51 und ca. 2% der Landesfläche. Hier liegt das Recht zur Ausübung der Jagd ausschließlich beim Grundeigentümer bzw. beim Pächter der Eigenjagd!

Aufbau und Struktur der Reviere

Welche Arten gibt es von Jagdgebieten

In Südtirol gibt es 145 Jagdreviere kraft Gesetzes. Sie sind in 8 Jagdbezirke zusammengeschlossen. Die Größe der einzelnen Reviere ist sehr unterschiedlich.

Rund 6.000 Südtiroler Jäger sind Mitglied in einem Revier kraft Gesetzes. Jedem Einzelnen steht im Durchschnitt eine Jagdfläche von 100 Hektar zur Verfügung.

Mit 30.000 ha ist das Revier Sarntal das größte des Landes und mehr als 100 mal so groß wie das kleinste, nämlich Waidbruck mit nur 230 ha. Die durchschnittliche Reviergröße beträgt zwischen 4000 und 5000 Hektar und ermöglicht eine sinnvolle jagdliche Planung

8

Jagdbezirke

145

Jagdreviere

Jahreskarten und Gastkarten

Jagdkartenvielfalt im Land der Dolomiten

Wer in einem der Südtiroler Jagdreviere auf die Jagd gehen will, braucht einen Jagderlaubnisschein. In den Jagdrevieren kraft Gesetzes unterscheiden wir Jahres- und Gastkarten sowie Tages- und Wochenkarten.

Die Jahreskarte und die Gastkarte berechtigen zur Jagdausübung sowie zur Mitwirkung bei der Verwaltung des jeweiligen Revieres. Sie werden vom Südtiroler Jagdverband für ein Jahr ausgestellt.

Die Jahreskarte steht Inhabern des Jagdgewehrscheines zu, welche die Jägerprüfung in Südtirol bestanden haben und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Wohnsitz im betreffenden Jagdrevier, ununterbrochen seit mindestens zehn Jahren oder, auch mit Unterbrechungen, über einen Zeitraum von mindestens fünfzehn Jahren.
  • Alleineigentum einer tatsächlich bewirtschafteten Mindestkultureinheit (geschlossener Hof mit mindestens zwei Hektar Obst- oder Rebanlagen beziehungsweise mindestens vier Hektar Acker oder Wiese) oder Eigentum einer Wald- oder Almfläche von mindestens 50 Hektar.
  • Die Reviervollversammlung beschließt mit absoluter Mehrheit, dieser Person die Jahreskarte zu erteilen.

Die Gastkarte steht Inhabern des Jagdgewehrscheines zu, welche die Jägerprüfung in Südtirol bestanden haben und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Wohnsitz im betreffenden Jagdrevier, ununterbrochen seit mindestens fünf Jahren oder, auch mit Unterbrechungen, für mindestens zehn Jahre.
  • Alleineigentum einer tatsächlich bewirtschafteten Mindestkultureinheit (geschlossener Hof mit mindestens zwei Hektar Obst- oder Rebanlagen beziehungsweise mindestens vier Hektar Acker oder Wiese) oder Eigentum einer Wald- oder Almfläche von mindestens 50 Hektar.
  • Die Reviervollversammlung beschließt mit absoluter Mehrheit, dieser Person die Gastkarte zu erteilen.

Aufgrund der Ansässigkeit kann nur eine Jahreskarte oder eine Gastkarte beansprucht werden.

Beispiel: Jäger X hat in der Gemeinde Y 20 Jahre lang gelebt und wohnt seit 7 Jahren in der Gemeinde Z. Er kann ENTWEDER in der Gemeinde Y die Jahreskarte ODER in der Gemeinde Z die Gastkarte beantragen.

Aufgrund von Eigentum oder durch Beschluss der Reviervollversammlung kann man zusätzlich zur Jahreskarte beliebig viele Gastkarten beanspruchen.

Beispiel: Jäger X hat bereits eine Jahreskarte. Er besitzt in der Gemeinde Y einen geschlossenen Hof mit 3 Hektar Obstwiesen und in der Gemeinde Z eine 60 Hektar große Alm. Also kann er neben seiner Jagdkarte auch in den Gemeinden Y und Z eine Gastkarte beanspruchen.

Tages- und Wochenkarte

Auf diese Jagderlaubnisscheine gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Die Tages- oder Wochenkarte wird dann ausgestellt, wenn ein auswärtiger Jäger einen Abschuss kauft oder zu einer Jagdmöglichkeit eingeladen wird. Jedenfalls muss der Jäger/die Jägerin die in Südtirol geltenden Voraussetzungen für den Erhalt eines Jagderlaubnisscheines besitzen.

Er oder sie muss einen gültigen Jagdgewehrschein besitzen und eine Jagdhaftpflichtversicherung sowie eine Unfallversicherung in Bezug auf die Jagdausübung abgeschlossen haben.

Die Tages- und Wochenkarten werden vom Revierleiter ausgestellt.

Jäger aus jenen Südtiroler Gemeinden, die eine hohe Anzahl von Jägern aufweisen oder in denen wenig jagdbares Wild vorhanden ist, haben Vorrang. Tages- oder Wochenkarten für den Abschuss der Hühnervögel, welche der Abschussplanung unterliegen, werden nur an Jäger ausgestellt, die in Südtirol ansässig sind

Wann, darf was bejagt werden

Jagen zwischen See und Berg

Die allgemeine Jagdzeit beginnt am 1. Mai und endet am 15. Dezember. In diesem Zeitraum dürfen einige Klassen des Reh- und Rotwildes bejagt werden. Für alle anderen Klassen und jagdbaren Wildarten gelten eingeschränkte Jagdzeiten.

Die Jagd auf Schalenwild ist an sieben Tagen pro Woche erlaubt. Niederwild darf der Jäger an maximal drei Tagen pro Woche bejagen. Jeder Jagdgang auf Niederwild ist vorher im Kontrollkalender zu vermerken.

Nach dem allgemeinen Jagdende am 15. Dezember ist nur mehr die Jagd auf Sing- und Wacholderdrosseln ausschließlich in Obst- und Weinanlagen sowie auf das Schwarzwild und den Fuchs erlaubt. Hier gibt es allerdings immer wieder kurzfristige Abänderungen.

In Südtirol ist die Jagdausübung von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gestattet. Wann die Sonne auf- und untergeht, erfährt der Jäger im Sonnen-Mondkalender, der vor Jagdbeginn unserer Jägerzeitung beiliegt. Beides finden Sie hier: Jägerzeitungen und Sonne-Mond-

Für weitere Informationen, bitte benützen Sie folgenden LINK

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Waidmannsheil,

Ihr

Gerhard Amler

P.S.: Text teilweise von der HP des Landesjagdverbands Südtirol

Von |2022-07-26T07:56:46+00:00Juli 23, 2022|Featured, Jagen international|0 Kommentare
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